Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma InnoPlastics AG
Hörnlistrasse 1, CH-8360 Eschlikon, gültig ab 11.04.2025

 

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der InnoPlastics AG, Hörnlistrasse 1, 8360 Eschlikon (nachfolgend „Verkäuferin“ genannt) sind mit der schriftlichen bzw. mündlichen Auftragserteilung durch den Käufer verbindlich und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin, soweit in der von der Verkäuferin unterbreiteten Offerte bzw. schriftlich ausgestellten Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wird. Anderslautende Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, haben nur Gültigkeit, soweit sie die Verkäuferin explizit schriftlich akzeptiert. Die Verkäuferin gilt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin beim Käufer oder, wo eine solche nicht erfolgt, mit Vornahme der Lieferung bzw. Leistung als vertraglich gebunden.

2. Begriffsbestimmungen

  • «Verkäuferin»: die InnoPlastics AG, Hörnlistrasse 1, 8360 Eschlikon.
  • «Käufer»: die natürliche oder juristische Person, die mit der InnoPlastics AG in Vertragsverhandlungen tritt und/oder einen Kaufvertrag abschliesst.
  • «Lieferung»: Übergabe der Ware an den Käufer gemäss den vereinbarten Bedingungen.
  • «Ab Werk»: Die Lieferbedingung, bei der die Gefahr mit Bereitstellung der Ware im Werk der Verkäuferin zur Abholung durch den Käufer auf diesen übergeht.

3. Offerten und Preise

  • Gültigkeit der Offerten: Offerten der InnoPlastics AG haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern keine andere Gültigkeitsdauer auf der Offerte spezifiziert ist.
  • Preise: Die bestätigten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und unterliegen etwaigen Preisänderungen zum Zeitpunkt der Lieferung.

4. Vertragsabschluss und elektronische Kommunikation

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Verkäuferin nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche oder elektronische (E-Mail) Auftragsbestätigung an den Käufer absendet.

5. Lieferung und Lieferfristen

  • Abholung und Zustellung: Bei Eigenabholung hat der Käufer die Ware innerhalb von drei Tagen nach Avisierung durch die Verkäuferin abzuholen. Danach wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers zugestellt (Verpackungs- und Transportkosten werden dem Käufer zusätzlich verrechnet).
  • Liefertermin: Liefertermine sind unverbindlich, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Verzug und Nachfrist: Bei Nichteinhaltung des Liefertermins ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Eine Schadenersatzpflicht der Verkäuferin ist ausgeschlossen.

6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort

  • Die Gefahr geht ab Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort auf den Käufer über (EXW Incoterms 2020).
  • Der Erfüllungsort für Lieferverpflichtungen ist die InnoPlastics AG, sofern nichts anderes gemäss Incoterms (2020) schriftlich vereinbart wurde.

7. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ermächtigt die Verkäuferin, den Eigentumsvorbehalt für die laut Auftragsbestätigung gelieferte Ware im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

8. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Skonto

  • Fälligkeit: Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skonto-Abzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Verzug und Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig. Die Verkäuferin ist zudem berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 30 pro Zahlungserinnerung zu erheben.
  • Bonitätsprüfung und Vorauszahlung: Die Verkäuferin behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei unzureichender Bonität Vorauszahlung zu verlangen.

9. Verrechnungs- und Abtretungsverbot

Der Käufer kann Forderungen nur verrechnen oder abtreten, die Verkäuferin schriftlich zustimmt. 

10. Gewährleistung und Haftung

  • Prüf- und Rügepflicht: Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich durch eingeschrieben Brief substantiiert zu rügen. Andernfalls die Ware als genehmigt und Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind verwirkt und ausgeschlossen.
  • Verjährungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 60 Tage seit Abhol- bzw. Versandbereitschaft.
  • Mängelrechte: Die Mängelrechte des Käufers bestehen nach Wahl der Verkäuferin in kostenloser Nachbesserung, spesenfreier Ersatzlieferung oder angemessener Preisminderung. Weitere Mängelrechte werden ausdrücklich wegbedungen.
  • Haftung: Die Verkäuferin haftet dem Käufer nur für grobfahrlässig oder vorsätzliche verursachte Schäden im Zusammenhang mit Lieferung von Produkten. Jede weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden sowie für entgangener Gewinn, wird hiermit soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Diese Wegbedingung der Haftung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Verkäuferin im Zusammenhang mit Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen der Verkäuferin zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen.

11. Datenschutz

Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers gemäss unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere des Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in den Datenschutzbestimmungen der Verkäuferin unter Datenschutzerklärung abrufbar. 

12. Rücktrittsrecht der Verkäufer

Bei aussergewöhnlichen Umständen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch behördliche Verfügung, Seuchen (Epidemien oder Pandemien), Aufruhr, Blockade, Brand, Krieg, Terrorangriffe, behördlich bestätigte Terrordrohung, Embargo, Geiselnahmen, Sabotage, Streiks, Einschränkung des Energieverbrauchs. allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, etc.), ist die Verkäuferin jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadenersatzpflicht der Verkäuferin ist ausgeschlossen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Münchwilen, Schweiz. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, jedes für den Käufer zuständige ordentliche Gericht anzurufen.
  • Anwendbares Recht: Das Rechtsverhältnis der Verkäuferin und des Käufers untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).